Wertschätzungen – das inoffizielle Immobiliengutachten
Für Wohngebäude und Eigentumswohnungen bieten Immobiliensachverständige eine günstige Alternative zur detaillierten Verkehrswertermittlung. Allerdings sind die Ergebnisse dieser Wertschätzungen weniger genau und entsprechend in der Regel auch nicht rechtlich relevant. Der Immobiliengutachter wird vor Ort eine Einschätzung der Lage und des Objektes vornehmen, die allerdings in der Genauigkeit in keiner Weise mit einem Verkehrswertgutachten vergleichbar ist.
Trotzdem können Immobilieninteressenten bzw. –besitzer einen Nutzen aus der Wertschätzung ziehen. Geeignet sind die Ergebnisse für die eigene Vermögensaufstellung, bei der realistischen Markteinschätzung im Falle von Kauf- und Verkaufsverhandlungen sowie bei Vorgesprächen mit Finanzinstituten. Zur Vorlage bei offiziellen Angelegenheiten vor dem Finanzamt oder bei Gericht lässt sich die Wertschätzung des Immobiliensachverständigen allerdings nicht verwenden.
Komponenten wie bestehende Grundstücksbelastungen, Baulasten, Teilungen und Rechte Dritter fließen jedoch nur auf Basis der Angaben des Immobilienbesitzers in die Wertschätzung ein. Eine Wertschätzung kann von dem Immobiliensachverständigen also nur obligatorisch erfolgen und ist entsprechend für die Vorbereitung von Objekten in Erschließungsgebieten, Umlegungsgebieten oder Sanierungsgebieten nicht anwendbar. Ein konkretes Bild liefert die Wertschätzung bei belasteten und geteilten Objekten sowie bei unvollständigen Datengrundlagen jedenfalls nicht.
Als Entscheidungshilfe, ob eine Immobilie den eigenen Ansprüchen entspricht und der Preis, den man zu zahlen bereit ist, angemessen erscheint, reicht eine Wertschätzung alle mal aus. So können Immobilieninteressenten auf die kostenintensiveren Gutachten der Immobiliensachverständigen verzichten, wenn eine klare Entscheidung für ein bestimmtes Objekt noch aussteht und statt dessen auf eine einfache Wertschätzung zurückgreifen, die trotz allem die notwendigen Anhaltspunkte zum Kaufpreis liefern kann.
Wer sich allerdings für eine Immobilie entschieden hat und diese durch ein Kreditinstitut finanzieren lassen möchte, der muss in jedem Fall auf ein gesichertes Verkehrswertverfahren und ein durch den Immobiliensachverständigen offiziell erstelltes Gutachten zurückgreifen. Das Sachverständigenbüro empfiehlt jedem Immobilieninteressenten, der mehrere Immobilien in die engere Wahl gezogen hat, eine kurze Wertschätzung vornehmen zu lassen. Erst bei einer klaren Kaufentscheidung sollte dann ein Immobiliengutachten erstellt werden, um die kosten möglichst gering zu halten.
Wörter im Zusammenhang mit Immobilienbewertung:
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