Steigung (Treppen) – Immobilienbewertung Frankfurt

Steigung (Treppen)

Das Verhältnis von Steigungshöhe und Auftrittsbreite einer Treppenstufe definiert die Steigung einer Treppe. Dabei ergibt sich die Steigungshöhe aus dem senkrechten Abstand zwischen den Oberflächen von zwei Stufen. Dieses Verhältnis entscheidet über die Begehbarkeit der Treppe und muss in der Lauflinie unverändert bleiben. Zur Berechnung der Treppensteigungen werden folgende drei Gleichungen zugrunde gelegt (A steht für Auftrittsbreite der Stufe und S steht für Steigungshöhe):

  • Das günstige Steigungsverhältnis von 17/29 cm für Wohnungstreppen ergibt sich aus der Schrittmaßformel, die eine durchschnittliche Schrittlänge von 63 cm zugrunde legt. Berechnung: A + 2 S = 63 cm.
  • Sollen Treppen mit besonders wenig Kraftaufwand begehbar werden, so wird nach der Bequemlichkeitsformel berechnet: a – s = 12 cm.
  • Große Auftrittsflächen und besonders sicheres Herabsteigen erzeugt bei Treppen die Berechnung mittels Sicherheitsformel A + S = 46 cm .

Als übliche Stufenhöhen (Steigungshöhen) werden angesehen:

– für Kurz-, Frei- und Gartentreppen von 14 bis 16 cm

– für Treppen in Einfamilienhäusern von 17 bis 18 cm

– für wenig frequentierte Treppen von 20 cm

– für Keller- und Dachtreppen von 22 cm

– für Leitern und Leitertreppen von über 22 cm