Leibrenten

Leibrenten zur Immobilienfinanzierung

In der gesetzlichen und auch in der privaten Rentenversicherung sind Leibrenten geregelt. Bei Leibrenten handelt es sich um periodische Rentenzahlungen, die auch für Finanzierung von Immobilien eingesetzt werden können. In diesen Fällen spricht man von einer umgekehrten Hypothek. Für die Bank stellt diese Sicherungsmöglichkeit im Rahmen der Finanzierung eine gute Alternative dar, da sich die Rentenhöhe grundsätzlich kaum verändert.

Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel, welche genehmigungfähig, -frei und pflichtig sein kann, bietet eine weitere Möglichkeit. Eine Leibrente kann zeitlich begrenzt zur Sicherung eingesetzt werden. In diesen Fällen muss der Rentenempfänger bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt den Darlehensbetrag zurück gezahlt haben. Im Todesfall wird die Schuld automatisch als getilgt angesehen.

Ferner gibt es auch sogenannte Zeitrenten, bei denen ein bestimmter Endzeitpunkt verabredet wird. In diesen Fällen wird allerdings bei Tod die Schuld nicht getilgt, sondern wird mittels der Erbschaft auf die Erben übergehen.

Hausverkauf und Leibrente

Eine Immobilie kann anstelle einer einmaligen Kaufpreiszahlung auch durch regelmäßige Rentenzahlungen erfolgen. In der Regel ziehen aus dieser Regelung beide Seiten Vorteile. Der Verkäufer erhält monatliche und regelmäßige Einnahmen und der Käufer kann, auch wenn er sicher nicht auf den Tod des Verkäufers spekulieren wird, durch das vorzeitige Ableben von der Restzahlung der Verkaufssumme befreit werden. Selbstverständlich können auch andere Vereinbarungen wie der Übergang der Restzahlung auf die Erben vereinbart werden.

Sonderregelungen bei Leibrenten

Anstatt einer Leibrente kann der Verkäufer auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbaren. In einem solchen Fall darf die Immobilie vom Verkäufer bis zu seinem Tod zu Wohnzwecken weiter genutzt werden und der Käufer kann erst nach dem Tod des Verkäufers über die Immobilie verfügen. Für die Absicherung der Erben gibt es auch noch andere Möglichkeiten im Rahmen von Rentengarantien und Nießbrauch.

Leibrentenberechnung

Hauptsächlich wird die Leibrente an Hand des Kaufpreises festgemacht. Dabei werden allerdings auch die Höhe von Zinszahlungen sowie Geschlecht und Alter des Verkäufers berücksichtigt. Nach dem Einkommenssteuergesetz muss die Leibrente zudem besteuert werden.