Isolierung als Bewertungskriterium
Feuchtigkeit ist eine der häufigsten Plagen am Bau. Denn durch Feuchtigkeit können im Gebäude Schäden entstehen, die unter anderem Schimmelbildung begünstigen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die an eine Isolierung des Gebäudes und Dämmmaßnahmen gestellt werden müssen. Daher sieht der Immobiliensachverständige diese baulichen Maßnahmen auch als ein Bewertungskriterium bei der Wertermittlung der Immobilie an.
Bei Neubauten wird in der Regel mit einer entsprechenden Vorsicht geplant und die Isolierung sowie die Dämmung entsprechen meist den neuesten Anforderungen an die Bausicherheit. Trotzdem sollte beim Erwerb einer solchen Immobilie und einer Begutachtung durch den Immobiliengutachter ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Kellerwände, des Daches und der Fenster gelegt werden. Da Neubauten normalerweise den Richtlinien der Energieeffizienz entsprechen, sollte es hier bei einer exakten und professionellen Ausführung des Baus durch die Bauunternehmung keine Probleme geben. Doch Fehler passieren schließlich auch auf der professionellsten Baustelle.
Altbauten zeigen für den Immobiliensachverständigen in Sachen Isolierung jedoch gelegentlich echte Herausforderungen in der Bewertung. Je nach Alter der Immobilie können sich bereits Anzeichen von Feuchtigkeitsschäden aufgrund einer veralteten oder verrotteten Isolierung zeigen. Solche Schäden wirken sich selbstverständlich auf den Wert der Immobilie aus, was der Immobiliengutachter in seiner Wertermittlung berücksichtigen muss.
Wenn sich bereits erste Anzeichen für feuchte Wände im Keller zeigen, so kann der Immobiliensachverständige von einer Wertminderung bei der Immobilie ausgehen. Gleiches gilt für jegliche Art von Wasserschäden, Anzeichen von Schimmelbefall oder anderen Bauschäden, die eine Sanierung notwendig machen. In der Wertermittlung durch den Immobiliengutachter werden diese Aspekte als Wertminderung einbezogen und senken entsprechend den tatsächlichen Verkaufswert.
Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, sollte also insbesondere bei Altbauten eine Überprüfung der gefährdeten Bereiche auf den Stand der Isolierung vorgenommen werden, um später nicht auf extrem hohe Sanierungskosten zuzusteuern. Wenn das Sachverständigenbüro für Immobilienfragen mit der Bewertung einer Immobilie beauftragt ist, so werden diese Aspekte selbstverständlich besondere Beachtung finden.