Immobilienbewertung: Erstattung von Wertgutachten durch Spezialisten

Die Immobilienbewertung kann in verschiedenen Lebenslagen von Interesse sein, z.B. bei Scheidungs- oder Erbangelegenheiten, einer steuerlichen Überprüfung oder im Raum stehende Überlegungen eines An- oder Verkaufs. Mittels professionellen und qualifizierten Gutachtern kann eine realistische Einschätzung erfolgen.
Bei der Wahl eines Immobilien-Gutachters sollte auf dessen nachweisliche Kompetenzen geachtet werden, denn der Beruf des Sachverständigen ist nicht geschützt. Es kann daher mit hohen Kosten verbunden sein, auf den „falschen“ Experten zu setzen. Geeignet zur Erstattung von Wertgutachten sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sowie  nach Europa-Norm DIN EN ISO/IEC 17024 EU-zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Mit Hilfe eines professionellen Gutachtens vom Spezialisten wie z.B. Herr Ruof kann die eigene Verhandlungsposition deutlich gestärkt werden und zwar, unabhängig davon, ob es sich bei den Auftraggebern um Privatpersonen, Firmen, Banken oder Versicherungen handelt. Denn unrealistische Preisvorstellungen, häufiges Inserieren der Immobilie und fehlende Gutachten können sich auf den erzielbaren Verkaufserlös wertmindernd auswirken.

Also wenn Sie Sie Fragen zum Thema Immobilienbewertung haben oder einen Immobiliengutachter, Immobiliensachverständigen, Immobilien-Wertgutachter benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Benutzen Sie bitte das unten angezeigte Kontaktformular.

Büro Frankfurt: Telefon +49 (0) 69 – 274015-220

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