Grundflächenzahl (GRZ) – Immobilienbewertung Frankfurt

Grundflächenzahl (GRZ)

Im Bebauungsplan werden so genannte Grundflächenzahlen festgelegt, die angeben welche Grundstücksfläche bebaut werden darf. Liegt die GRZ bei 0,75, so dürfen ¾ der Grundstücksfläche überbaut werden. Die GRZ ergibt zusammen mit der Geschossflächenzahl und der Dachform, welche ebenfalls im Bebauungsplan festgelegt werden, das zulässige Bauvolumen für ein Grundstück.