Frostgrenze
Die Bodentiefe, bis zu welcher bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Bodenschichten gefrieren könnten, wird als Frostgrenze bezeichnet. In Deutschland liegt die Frostgrenze je nach Bodenbeschaffenheit und Landschaft zwischen 80 und 150 cm Tiefe. Die Bodenplatte und das Fundament müssen entsprechend tiefer liegen, um Schäden durch Bodenbewegungen während des Frierens und Auftauens der Bodenschichten zu vermeiden.