ETB-Richtlinien
Unter Umgehung der üblichen DIN-Norm-Verfahren wurden aufgrund von Dringlichkeiten ETB-Richtlinien von Fachleuten des Ausschusses für „Einheitliche Technische Baubestimmungen“ erarbeitet, die für folgende bauliche Anlagen, Baustoffe und Bauteile von der Bauaufsicht zugelassen wurden:
- Richtlinien die Bemessung von Stahlbetonmasten und deren Ausführung betreffend
- Richtlinien die Konstruktion von Fassadenbekleidungen ohne und mit Unterkonstruktion betreffend
- Richtlinien die Klassifizierung von Spanplatten bezüglich der Abgabe von Formaldehyd betreffend
Welche Richtlinien in welchen Bundesländern gelten, wird durch die jeweilige Liste der Technischen Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bestimmt. Mittlerweile wurde der Ausschuss für „Einheitliche Technische Baubestimmungen“ jedoch aufgelöst und die Normung untersteht wieder einzig und allein dem Deutschen Institut für Normung (DIN).