Erschließung
Die Erschließung eines Grundstückes muss sichergestellt werden, bevor das Grundstück bebaut werden soll. Im Allgemeinen gehört zu einer gesicherten Erschließung eines Grundstückes der Anschluss ans öffentliche Energieversorgungsnetz, ans öffentliche Straßennetz, an die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung. Die von der Gemeinde errichteten, erforderlichen Anlagen für die Erschließung werden dem Grundstückseigentümer als Anliegergebühren und Erschließungskosten mit meist 90 % der Kosten in Rechnung gestellt. Abschlagzahlungen vor Erschließungsbeginn sind üblich. Entsprechend der Grundstücksgrenzenlänge, die zur Straße hin liegt, errechnen sich die Kosten, die der Grundstückseigentümer zu tragen hat. Für Eckgrundstücke gibt es meist Sonderkonditionen. Keine steuerlichen Nachteile erleiden Grundstückskäufer, wenn die Erschließungskosten zwar im Kaufvertrag geregelt, aber nicht in den Grundstückskaufpreis eingerechnet werden.