Entwurfsverfasser
In den Landesbauordnungen wird vorgegeben, welche Personen als Entwurfsverfasser in Frage kommen. In der Regel wird dies ein Architekt sein, der als Entwurfsverfasser für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich gemacht wird sowie für die Ausführungspläne in der den Bauordnungen und genehmigten Bauvorlagen entsprechenden Form zuständig ist. Sollte ein Entwurfsverfasser für einzelne Baufragen nicht mit dem nötigen Fachwissen aufwarten können, so ist ein Bausachverständiger, die sich in Sachen Statik, Bodenuntersuchungen, Wärmeschutz und Schallschutz auskennt, hinzuzuziehen.