Energieberatung (Förderung)
Einen Zuschuss zur Beratung über sparsame und rationelle Energieverwendung können Besitzer von Wohngebäuden mit einer vor dem 1.1.1984 ausgestellten Baugenehmigung erhalten. Damit der Energieberater die Förderung beantragen kann, muss zunächst ein qualifizierter Ingenieur die geplanten baulichen Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Heizanlagentechnik begutachten. Adressen von entsprechenden Spezialisten können beim Bund der Energieverbraucher und den örtlichen Verbraucherzentralen erfragt werden. Die Förderung selbst kann nur von einem Energieberater beantragt werden.