Disagio – Immobilienbewertung Frankfurt

Disagio

Das Disagio beziffert den Differenzbetrag zwischen der effektiven Auszahlung und dem nominellen Nennwert eines Baudarlehens. Um in den Genuss von Zinsvorteilen zu gelangen, ist es unter Umständen ratsam, mit der Bausparkasse oder dem Kreditinstitut ein höheres Disagio auszuhandeln. Grundsätzlich kann das Disagio nicht mehr, wie früher üblich, als Werbungskosten beim steuerlichen Einkommen im Rahmen der Eigenheimförderung geltend gemacht werden.