Baumängel – Immobilienbewertung Frankfurt

Baumängel

Baumängel, die bei der Bauabnahme erkannt werden, werden in einem Protokoll festgehalten. Dem Bauunternehmer wird eine angemessene Frist gesetzt, um die Baumängel zu beheben. Die Gewährleistung für Baumängel, die erst nach der Bauabnahme zu Tage treten, ist je nach Vertragsart gesondert geregelt. So verjähren Baumängel aus Verträgen gemäß VOB nach 2 Jahren und bei Verträgen gemäß BGB nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit dem Tag der Bauabnahme. Für den Architekten bzw. den Bauherren kann es vorteilhaft sein, wenn ein Bautagebuch geführt wird, da dieses vor Gericht als Beweis angeführt werden kann.